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Ein- und Ausreise


Da Sri Lanka eine Insel ist und der Fährverkehr aus Indien zur Zeit eingestellt ist, erfolgt die Anreise ausschließlich per Flugzeug via Bandaranaike Airport in Katunayaka nahe Colombo. Eine Anreise per Bahn, Bus oder Auto ist nur bis Südindien möglich, von Chennai (Madras) bestehen dann regelmäßige Flugverbindungen nach Colombo.

Zur Einreise nach Sri Lanka benötigen Sie einen Reisepass, der noch mindestens 6 Monate nach dem geplanten Abreisetag gültig ist. Für EU-Bürger und Schweizer Staatsangehörige gilt eine Aufenthaltsfrist von bis zu 30 Tagen ohneVisum(der Einreisestempel genügt). Wer mit Kindern reisen möchte, der sollte auf  neuen Regelungen beim Kinderausweis/Kinderreisepass achten. Wer länger als einen Monat bleiben möchte, der kann entweder vorab bei der Botschaft von Sri Lanka in Berlin oder in Sri Lanka bei der Einwanderungsbehörde.  

 

Einreise mit Kindern:

Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum 16. Lebensjahr mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.

Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum: Allgemein erforderlich. Staatsbürger folgender Länder erhalten bei der Ankunft am Bandaranayake International Airport (Colombo) kostenlos ein Einreisevisum, sofern sie ein Rück- oder Weiterreiseticket besitzen und als Touristen für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen einreisen (falls nicht anders angegeben):
(a) [1] EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: Staatsbürger von Malta müssen schon vor der Einreise ein Visum beantragen);
(b) Übrige Länder: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bahrain, Bangladesch, Belarus, Bhutan, Bosnien-Herzegowina, Brunei, Bulgarien, China (VR), Georgien, Hongkong (China), Indien, Indonesien, Iran, Israel, Japan, Kanada, Kasachstan, Katar, Kirgisistan, Korea (Süd), Kroatien, Kuwait, Malaysia, Malediven, Mazedonien (Ehem. Jug. Rep.), Moldawien, Montenegro, Nepal, Neuseeland, Norwegen, Oman, Pakistan, Philippinen, Rumänien, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Serbien, Seychellen, Singapur, Südafrika, Tadschikistan, Taiwan (China), Thailand, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, USA, Usbekistan und Vereinigte Arabische Emirate.

Anmerkung - Reisepaß/Visa: [2] Geschäftsreisende benötigen auf jeden Fall ein Visum.

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.
Touristen, die sich mehr als 30 Tage in Sri Lanka aufhalten, können ihre Visa durch das Department of Immigration & Emigration in folgender Adresse verlängern lassen: Department of Immigration and Emigration No.14, Ananda Rajakaruna Mawatha, Colombo 10, Sri Lanka, Tel: (0094) (011)533 33 65, 533 31 62. Fax: (0094) (011) 567 85 95.

Transit: Transitreisende, die innerhalb von 8 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum.

Visaarten: Touristen- und Geschäftsvisum (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten), Transitvisum (einmalige und mehrmalige Einreise).

Gültigkeitsdauer: 3 Monate.

Antragstellung: Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder der Konsularabteilung der Botschaft

Bearbeitungszeit: Persönlich: sofort; postalisch ca. 2 Wochen.

Unterlagen: (a) Gültiger Reisepass. (b) Antragsformular. (c) 2 Passfotos, die auf der Rückseite unterschrieben sein müssen. (d) Gebühr (keine Schecks). (e) Bestätigtes Rückflugticket. (f) Nachweis ausreichender Geldmittel. (g) Adresse und Telefonnummer im Wohnsitzland. (h) Drittstaatler benötigen ein gültiges Visum für ihr Wohnsitzland. (i) Geschäftsvisum: Einführungsschreiben der Firma des Heimatlandes und der Firma in Sri Lanka.
Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Umschlag (Einschreiben) beigelegt werden.

Einreise mit Haustieren:
Eine Einfuhrgenehmigung für alle Haustiere muss entweder beim Chief Animal Quarantine Officer (41 Morgan Road, Colombo 2, Sri Lanka, Tel/Fax: (+94) 11 244 86 83) oder beim Animal Quarantine Officer (B.I.A., Katunayake, Sri Lanka, Tel:(+94) 11 225 34 30). Bei der Einreise müssen für Katzen und Hunde ein Tollwutimpfzertifikat und ein Gesundheitszeugnis, die vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland ausgestellt worden sind, vorgelegt werden. Das Gesundheitszeugnis muss bestätigen, dass das Tier gesund ist. Für jeden Hund muss bei der Einreise eine Einfuhrgebühr von 250 RS bezahlt werden.
 
 

 
 
 
 
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